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Eine Rechtsschutzversicherung ist ein privatrechtlicher Versicherungsvertrag, bei dem die Versicherungsgesellschaft dazu verpflichtet ist, die erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen im vereinbarten Umfang zu erbringen.
Die Versicherungsgesellschaft übernimmt ohne Deckungsbegrenzung oder bis zu der im Vertrag vereinbarten Deckungssumme folgende Kosten, wobei Geldstrafen und Bußgelder davon ausgeschlossen sind:
- die gesetzlichen Anwaltsgebühren des von Ihnen frei wählbaren Rechtsanwaltes
- Zeugengelder/Sachverständigenhonorare (nicht für außergerichtliche Privatgutachten)
- Gerichtskosten
- Kosten des Gegners, soweit Sie diese übernehmen müssen
- Strafkautionen, um Sie vor dem Strafvollzug zu schützen
Unser Partner für eine Rechtsschutzversicherung ist die ARAG.
Wobei zu erwähnen ist, das in den Hausratversicherungen und den KFZ-Versicherungen bereits gewisse Leistungen mit abgedeckt sind, so das Sie vielleicht gar keine zusätzliche Rechtschutzversicherung benötigen.
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